Bürgergemeinden
verwalten in der Regel die aus der Zeit des "Ancien Régime"
übernommenen Bürgergüter wie zum Beispiel den Wald. In vielen Gemeinden,
so wie auch in Ziefen, entscheidet die Bürgergemeinde über die Vergabe
des Bürgerrechts. Die Existenzgrundlage der Bürgergemeinde Ziefen wird
in Paragraph 136 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 geregelt. Die
Kernaufgabenbereiche der Bürgergemeinde mit den dazugehörenden
Kompetenzen sind folgende:
Waldbewirtschaftung und -pflege
Unterhalt der Waldwege
Grundbesitz der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen
Förderung und Unterstützung von Kultur und Tradition im Dorf
Einbürgerungen
Bestellen der erforderlichen Organe im Rahmen der Gesetzgebung
Führen des Finanzhaushaltes der Bürgergemeinde
Mitwirkung in Arbeitsgruppen der Gemeinde
Die
Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ und tagt in der Regel
zwei mal jährlich (Juni und Dezember). Die Bürgerinnen und Bürger
befinden über Themen wie Jahresrechnung, Budget, Einbürgerungen und
grössere Geschäfte wie bauliche Vorhaben oder Anschaffungen.
(Aus
dem Geschichtsbuch: "Zu den Eigentümlichkeiten des Dorfes gehört ein
1835 erlassenes Einbürgerungsmoratorium, das während voller 139 Jahren
bis 1965 bestand hatte. Einzige Ausnahme bildeten 1836 ein
unentbehrlicher Schindelmacher und später zwei Ehrenbürger.")
Der Bürgerrat
Für
den operativen Teil der Bürgergemeinde ist der für vier Jahre gewählte,
aus fünf Mitgliedern bestehende Bürgerrat verantwortlich. Ergänzt wird
dieser durch den Bürgerratsschreiber. Der Finanzhaushalt der
Bürgergemeinde wird von der Finanzverwalterin der Einwohnergemeinde
geführt. Anlässlich der regelmässigen Sitzungen werden die laufenden
Geschäfte behandelt, die in der Kernkompetenz des Bürgerrates stehen. Die Gemeindeordnung Revision 1 vom 17. Dezember 2017 der Bürgergemeinde Ziefen bildet die Grundlage.