Willkommen bei der Bürgergemeinde Ziefen


 
Die Bürgergemeinde

Bürgergemeinden verwalten in der Regel die aus der Zeit des "Ancien Régime" übernommenen Bürgergüter wie zum Beispiel den Wald. In vielen Gemeinden, so wie auch in Ziefen, entscheidet die Bürgergemeinde über die Vergabe des Bürgerrechts. Die Existenzgrundlage der Bürgergemeinde Ziefen wird in Paragraph 136 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 geregelt. Die Kernaufgabenbereiche der Bürgergemeinde mit den dazugehörenden Kompetenzen sind folgende:
  • Waldbewirtschaftung und -pflege
  • Unterhalt der Waldwege
  • Grundbesitz der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen
  • Förderung und Unterstützung von Kultur und Tradition im Dorf
  • Einbürgerungen
  • Bestellen der erforderlichen Organe im Rahmen der Gesetzgebung
  • Führen des Finanzhaushaltes der Bürgergemeinde
  • Mitwirkung in Arbeitsgruppen der Gemeinde
Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ und tagt in der Regel zwei mal jährlich (Juni und Dezember). Die Bürgerinnen und Bürger befinden über Themen wie Jahresrechnung, Budget, Einbürgerungen und grössere Geschäfte wie bauliche Vorhaben oder Anschaffungen.

(Aus dem Geschichtsbuch: "Zu den Eigentümlichkeiten des Dorfes gehört ein 1835 erlassenes Einbürgerungsmoratorium, das während voller 139 Jahren bis 1965 bestand hatte. Einzige Ausnahme bildeten 1836 ein unentbehrlicher Schindelmacher und später zwei Ehrenbürger.")

Der Bürgerrat

Für den operativen Teil der Bürgergemeinde ist der für vier Jahre gewählte, aus fünf Mitgliedern bestehende Bürgerrat verantwortlich. Ergänzt wird dieser durch den Bürgerratsschreiber. Der Finanzhaushalt der Bürgergemeinde wird von der Finanzverwalterin der Einwohnergemeinde geführt. Anlässlich der regelmässigen Sitzungen werden die laufenden Geschäfte behandelt, die in der Kernkompetenz des Bürgerrates stehen.
Die Gemeindeordnung Revision 1 vom 17. Dezember 2017 der Bürgergemeinde Ziefen bildet die Grundlage. 
 

Letzte Aktualisierung: 13. März 2024